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   BSG, 10.07.1969 - 7 RKg 17/66   

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BSG, 10.07.1969 - 7 RKg 17/66 (https://dejure.org/1969,7599)
BSG, Entscheidung vom 10.07.1969 - 7 RKg 17/66 (https://dejure.org/1969,7599)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 1969 - 7 RKg 17/66 (https://dejure.org/1969,7599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinsamer Haushalt - Aufnahme von Enkelkindern - Aufnahme in großelterlichen Haushalt

Papierfundstellen

  • BSGE 30, 28
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R

    Krankenversicherung - Behinderter in einer Einrichtung der Behindertenhilfe hat

    Wie das BSG schon früh zum Kindergeldrecht ausgeführt hat, kommt es für die Feststellung eines eigenen Haushalts nicht nur auf die Eigentums- und Besitzverhältnisse an Wohnung und Hausrat an, sondern auch darauf, wer die Kosten der Haushaltsführung trägt (BSGE 30, 28, 30 = SozR Nr. 4 zu § 2 BKGG; vgl auch SozR 5870 § 3 Nr. 6 S 15 ff).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auch in den nicht seltenen Fällen des Zusammenlebens von Eltern, besonders der unverheirateten Mutter, und Großeltern unter einem Dach ist eine Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Großeltern regelmäßig verneint worden, weil die engere Familiengemeinschaft mit den Eltern der weniger engen Familiengemeinschaft mit den Großeltern vorgehe (vgl. BSG 25, 109 (111); 33, 270 (271); BSG, SozR Nr. 24 zu § 1267 RVO ); die Aufnahme des Kindes in den gemeinsamen Haushalt der Großeltern und der Eltern des Kindes soll noch nicht genügen (BSG 30, 28 (29); 33, 270 (271)).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 EG 2761/10

    Kein Elterngeld für inhaftierte Mutter

    Wie das BSG bereits zum Kindergeldrecht ausgeführt hat, kommt es für die Feststellung eines eigenen Haushaltes nicht nur auf die Eigentums- und Besitzverhältnisse an Wohnung und Hausrat an, sondern auch darauf, wer die Kosten der Haushaltsführung trägt (BSGE 30, 28, 30).

    Dabei ist maßgeblich, dass der Betreffende die Kosten der Lebens- und Wirtschaftsführung im Wesentlichen selbst trägt (BSGE 30, 28, 30).

  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 41/92

    Verpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse zur Feststellung des Bestehens

    In Fortführung seiner Rechtsprechung zur Pflegekindeigenschaft nach dem damaligen Kindergeldgesetz (KGG) und nach früheren Fassungen des § 2 des Bundeskindergeldgesetzes BKGG (BSGE 12, 25, 37 = SozR Nr. 1 zu § 2 SGG; BSGE 19, 106, 107 = SozR Nr. 6 zu § 1262 RVO, BSGE 25, 109, 111 = SozR Nr. 14 zu § 2 KGG; BSGE 30, 28, 29 ff. [BSG 10.07.1969 - 7 RKg 17/66] = SozR Nr. 4 zu § 2 BKGG) hat das BSG dies für erforderlich gehalten, weil Mutter und Großmutter nicht nebeneinander ein zweifaches Familienband mit dem Kind gleichzeitig unterhalten können und weil das familiäre Band zwischen Enkel und Großmutter nicht das typische Band ist, das Kinder mit Eltern verbindet.
  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90

    Annahme der Pflegemuttereigenschaft bei Betreuung eines Säuglings und Kleinkindes

    Das BSG ist dabei davon ausgegangen, daß ein zweifaches Familienband, nämlich ein Familienband zwischen Mutter und Kind und der Pflegemutter und diesem Kind nicht gleichzeitig unterhalten werden kann (so bereits BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; vgl. auch BSGE 25, 109, 111; 30, 28, 29 f).
  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 64/89

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Großmutter

    In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der Senat davon ausgegangen, daß Mutter und Großmutter i.S. der für das Pflegeverhältnis notwendigen Verbundenheit der Kinder mit Eltern nicht nebeneinander ein zweifaches Familienband mit dem Kind gleichzeitig unterhalten können (so bereits BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; Urteil vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 56/81 -; vgl. auch BSGE 25, 109, 111; 30, 28, 29 f).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91

    Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines

    In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu anderen Vorschriften (vgl zB BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; 25, 109, 111; 30, 28, 29 f) ist der 5. Senat des BSG auch im Rahmen des § 56 SGB I davon ausgegangen, daß eine Großmutter die für ein Pflegeverhältnis notwendige Verbindung zu ihrem Enkelkind nicht bei gleichzeitigem Fortbestehen des natürlichen Bandes zwischen leiblicher Mutter und Kind unterhalten kann; die Beziehungen des Kindes zur Mutter müssen also gelöst sein (vgl BSGE 67, 211 = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteil vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 - BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3).
  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 20/91

    Vormerkung einer Kindererziehungszeit bei der Berechnung des Altersruhegeldes -

    Das BSG ist dabei davon ausgegangen, daß ein zweifaches Familienband, nämlich ein Familienband zwischen Mutter und Kind und der Pflegemutter und diesem Kind nicht gleichzeitig unterhalten werden kann (so bereits BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; vgl auch BSGE 25, 109, 111; 30, 28, 29 f).
  • BSG, 29.11.1990 - 5 RJ 35/90

    Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ihrer Enkelkinder

    In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des BSG ist der Senat davon ausgegangen, daß Mutter und Großmutter i.S. der für das Pflegeverhältnis notwendigen Verbundenheit der Kinder mit Eltern nicht nebeneinander ein zweifaches Familienband mit dem Kind gleichzeitig unterhalten können (so bereits BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; Urteil vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 56/81 -; vgl. auch BSGE 25, 109, 111; 30, 28, 29f).
  • BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 56/81
    An dieser Rechtsprechung des BSG hat sich durch das Urteil des BSG vom 10. Juli 1969 (BSG 30, 28 : SozR Nr M zu 5 2 BKGG), auf das sich das LSG beruft, schon deswegen nichts geändert, weil es zur Frage, ob das Kind in den Haushalt des Großvaters "aufgenommen" worden ist, keine abweichenden und abschließenden Rechtsausführungen gemacht hat.
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